Motto
2011: Kinder haben was zu sagen
„Kinder haben ein Recht darauf, dass wir Ihnen zuhören. Und wir sollten ihnen mehr Möglichkeiten geben, sich zu beteiligen – bei allen Entscheidungen, die sie betreffen. Das fängt bei der Gestaltung von Spielplätzen an und hört bei der Schülermitverwaltung noch lange nicht auf. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Mit dem Motto "Kinder haben was zu sagen" macht das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. auf den Artikel 12 der UN Kinderrechtskonventionen aufmerksam. Er besagt, dass sich Kinder ihre eigene Meinung bilden und diese frei äußern können. Der Staat ist verpflichtet, angemessen und entsprechend dem Alter und Reife des Kindes, die Meinungen zu berücksichtigen. Wir sind davon überzeugt, dass die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft ist. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland sein.
2010: Respekt für Kinder
Auch 20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist Deutschland immer noch kein kinderfreundliches Land. Es gibt eine wachsende Kluft zwischen den Kindern und Jugendlichen in Deutschland – zwischen solchen, die gesund, abgesichert und gefördert aufwachsen und solchen, deren Alltag durch Hoffnungslosigkeit, Mangel und Ausschluss geprägt ist. Deshalb fordern UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltkindertag 2010 einen grundlegenden Perspektiv- und Politikwechsel. „Respekt für Kinder!“ bedeutet vor allem mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Chancengerechtigkeit und eine bessere Zukunftssicherung für alle Kinder in Deutschland.
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2009: Vorfahrt für Kinderrechte
Mit dem Motto 2009 sollte der Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention in Politik und Gesellschaft befördert werden: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Eine ähnliche Formulierung findet sich in Artikel 24 Absatz 2 der EU-Grundrechte-Charta. Dieses Vorrangigkeitsprinzip sollte Eingang finden in alle staatlichen Maßnahmen der Legislative, Exekutive und Judikative. Bei allen Verfahren und Entscheidungsprozessen muss die Prüfung des Kindeswohls am Anfang stehen. Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung müssen dazu verpflichtet werden, die Vorrangstellung des Kindeswohls anzuerkennen und dessen Abwägung in eigenständigen Erläuterungen zu begründen. Darin muss ausführlich dargelegt werden, wie die Vorrangstellung des Kindeswohls in die Beratungen und Entscheidungen eingeflossen ist. Um dies zu erreichen, ist eine entsprechende verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte im Grundgesetz geboten.
2008: Kinderrechte in die Verfassung
Das Weltkindertagsfest 2008 war der Auftakt zu einer bis heute andauernden Kampagne für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Knapp 50.000 Unterschriften wurden bisher gesammelt, drei Bundestagsfraktionen und zahlreiche Verbände haben sich der Forderung angeschlossen, doch noch muss um eine Mehrheit für die Verfassungsänderung gerungen werden. Eine Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ist allein wegen der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention vor rund 15 Jahren geboten. Sie würde jedoch auch ganz praktische Verbesserungen für die Situation der Kinder in Deutschland nach sich ziehen. Etwa denVorrang des Kindeswohls bei politischen Entscheidungen und vor Gericht, zum Beispiel bei Urteilen gegen laustark spielende Kinder oder die Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.



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